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Rezension

Jahrbuch für Freikirchenforschung (22) 2013

Der kleine Band bietet in einem ersten Teil (11–72) eine verständliche Übersicht über die Geschichte der SELK anlässlich ihrer Entstehung vor 40 Jahren (1972). Damit verbunden sind Einführungen (durch verschiedene Autoren) in die vielschichtige Entstehung und weithin unbekannte Geschichte der einzelnen lutherischen Freikirchen in Preußen, Baden, Sachsen, Hessen und Hannover sowie in den Ablauf der Zusammenschlüsse bis 1991 als Folge der deutschen Wiedervereinigung (73–80). Im zweiten Teil (54–72) erfährt man (wiederum durch mehrere Autoren) Wesentliches zu den Themen Mission, Kirche und Judentum, zu den Ausbildungsstätten und der Diakonie in Geschichte und Gegenwart. Bei der Vorstellung des aktuellen Diakonieverständnisses der SELK (fünf Thesen von 1991) wird deutlich, dass großer Wert auf die Verortung diakonischen Denken und Handelns in der Christologie, der Rechtfertigungslehre, dem Sakramentsverständnis, der Ekklesiologie und Eschatologie gelegt wird. Nur Einrichtungen, in deren Satzungen dieses Grundverständnis ausdrücklich verankert ist, können Mitglied im Diakonischen Werk der SELK werden (63).
Auch der Abschnitt »Oecumenica« (81–85) macht deutlich, wo die Voraussetzungen, Brücken und Grenzen für die ökumenische Zusammenarbeit der SELK liegen: »Ohne Einheit im Glauben gibt es keine volle Kirchen-gemeinschaft« (84), wofür der „Konsens im Glauben, Lehren und Bekennen zur Voraussetzung« festgehalten ist (83). So kann die SELK nach ihrem Selbstverständnis keinesfalls Mitglied einer Kirchengemeinschaft werden, die (wie die Kirchen der »Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa« = GEKE) auf der Leuenberger Konkordie von 1973 basiert. Deren Auslegung durch und in der Evangelischen Kirche in Deutschland wird unterstellt, »eine flächendeckende Unionisierung der evangelischen Landschaft in Deutschland zu legitimieren« (81). Bei aller Würdigung der Bemühungen um eine Verständigung in der Rechtfertigungslehre durch die beiden Dialogpartner (Lutherischer Weltbund und römisch-katholische Kirche) kann aber bis heute auch die »Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre« von 1999 durch die SELK aus Gründen des lutherischen Bekenntnisses nicht ratifiziert werden. Dagegen ist die SELK seit 1992 Vollmitglied der Bundes-ACK und hat 2003 auch die »Charta Oecumenica« unterzeichnet wie die Erklärung zur Taufanerkennung von 2007.
Sehr hilfreich für die Nutzung dieser Selbstdarstellung der SELK ist der Anhang (85–109) mit Registern, Biogrammen einflussreicher Persönlichkeiten aus lutherischen Freikirchen bis zur SELK hin und einem Quellenverzeichnis. Dort findet eine Übersicht aller in den einzelnen Beiträgen benutzen und zitierten Dokumenten. Deren Wortlaut ist in einem gesonderten Band seit einigen Jahren zugänglich (Dokumente aus dem Bereich konkordienlutherischer Kirchen, Oberurseler Hefte Erg. Bd. 6, Göttingen 22010).
Walter Fleischmann-Bisten