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Rezension

Bryn Mawr Classical Review vom 28.08.2007

Bryn Mawr Classical Review 2007.08.28

Michael Rieger, Tribus und Stadt. Die Entstehung der römischen Wahlbezirke im urbanen und mediterranen Kontext (ca. 750-450 v. Chr.). Beihefte zum Göttinger Forum für Altertumswissenschaft, 17.   Göttingen:  Edition Ruprecht, 2007.  Pp. 738.  ISBN 978-3-89744-237-5.  €99.00.  



Reviewed by Michael Hesse, Witten (sallustius-crispus@gmx.de)
Word count: 1245 words

Der vorliegende Band stellt die überarbeitete und in weiten Teilen gekürzte Fassung der im Jahre 2003 an der Universität Bielefeld eingereichten Dissertation des Verfassers (R.) dar.

R. gibt zunächst einen Überblick über Methoden (Philologie, Onomastik, Prosopographie, Institutionengeschichte, Archäologie) und Quellen (annalistisch, antiquarisch, epigrapisch, archäologisch) der Untersuchung sowie die Forschungsgeschichte. Hier sind zwei grosse Richtungen, die Erforschung der Tribusinschriften und die Analyse inhaltlicher Aspekte der Funktion und Bedeutung der tribus zu unterscheiden.

Mit Recht weist R. darauf hin, dass der frühe Zustand der tribus im Kontext der römischen archaischen Gesellschaft zu sehen ist, die spätere Entwicklung aber Gestaltung und Ausdifferenzierung der Volksversammlungen im politischen Gefüge der civitas voraussetzt. R. verfolgt daher einen komparativen Ansatz, um die tribus in ihrem institutionellen und geographischen Kontext zu erfassen. Der Vergleich erfolgt extern mit ähnlichen Institutionen des Mittelmeerraumes, intern mit anderen Institutionen der römischen Verfassung.

R. zeichnet das Bild einer Koine der Mittelmeerwelt, die durch enge kulturelle und wirtschaftliche Beziehungen sowie durch den Austausch politischer Ideen geprägt war. In diesem Kulturraum sieht R. die Möglichkeit einer (rationalen) Übernahme griechischer Institutionen und einer etruskisch-latinischen Adaptierung sowie letztlich die Anpassung an römische Verhältnisse, wobei die Römer der Institution tribus eine ausgeprägte lokale (Land-, Stadttribus) und personale (tribus als Kennzeichnung des Bürgerstatus) Komponente verliehen.1

Im am Anfang der Untersuchung stehenden ausführlichen Kapitel über die Stadtwerdung referiert R. die Synoikismos- und die Stadtwerdungsthese und weist darauf hin, dass zentrale Institutionen wie die tribus neben einem (geschaffenen) öffentlichen Versammlungsplatz vor allem auch das Bewusstsein einer politischen Zusammengehörigkeit voraussetzen. Dies korrespondiert mit dem revidierten Beginn der Königsherrschaft Ende des 7. Jh.2

Vor dem Hintergrund der allgemein zu beobachtenden Mobilität der zentralitalischen Gesellschaft während des 7. und 6. Jh. lehnt R. eine ethnische Trennung der Siedlungskerne wie auch der ersten tribus ab und vermutet, dass sich sabinische mit indigenen und etruskischen gentes auf die drei ältesten gentilizischen tribus verteilt haben. Die Dekurien waren im Gegensatz zu den Kurien nicht nur Untergliederungen der tribus, sondern konnten durch Zusammenlegung unter Überwindung der Gentilstrukturen zu tribusverbindenden Einheiten werden. 3

Schlüssig stellt R. fest, dass die Entstehungszeit der tribus als gentilübergreifende urbane Einteilung auf territorialer Basis, die zugleich die Umsetzung der Hoplitentaktik in Rom bedeutet, um 600, vielleicht sogar erst um 570 v. Chr., dem (revidierten) Beginn der Herrschaft des Tarquinius Priscus anzusetzen ist. 54

Auch die nach den ältesten drei tribus gegründeten vier Stadt- und siebzehn Landtribus, die, zunächst der Rekrutierung dienend, alle in ihren Grenzen lebenden wehrfähigen Bürger umfassten, waren neben dieser Organisation als Personenverbände zugleich auch territoriale Bezirke mit fest umrissenen Grenzen; pagi und agri waren dabei die Unterbezirke der später gegründeten Stadt- und Landtribus. Somit lassen sich die tribus als territorialer, über die Stadtgrenzen hinaus ausdehnbarer Bezirk verstehen und die römischen Landtribus setzten sich aus ager publicus zusammen, der direkt Rom und keiner anderen Gemeinde römischen Rechts zugeordnet worden war.6

Unter Servius Tullius wurde die lokale Komponente der Aushebung mit der Gründung der vier nach Toponymen benannten Stadttribus noch gestärkt und die Rolle des Adels bei der Rekrutierung zurückgedrängt. Die Gründung und Benennung der sechzehn ältesten Land-tribus nach Gentilnamen lässt jedoch die weiter starke Stellung herausragender Familien gegenüber ihren Klienten vor allem in sozialer und ökonomischer Hinsicht erkennen. R. beschreibt daher die tribus zugleich auch als Herrschaftsbezirke der patrizischen gentes wobei die Mitglieder der ältesten drei tribus sekundär über die Kurien, die Bewohner der Landtribus dagegen primär gentilizisch organisiert waren.

R. datiert die Regierungszeit des Servius Tullius und damit die Einrichtung der Stadttribus näherungsweise zwischen 550 und 520. Die Stellung der vier Stadttribus im ordo tribuum bezeugt zumindest eine zeitlich von den Landtribus getrennte Gründung. Der Gegensatz urbanae - rusticae impliziert dabei in erster Linie eine geographische und keine soziale Unterscheidung.

Das in der Überlieferung erhaltene Jahr 495 v.Chr. sieht R. als terminus ante quem der Gründung der alten Landtribus, wobei er gerade aufgrund der gesonderten Überlieferung zur tribus Claudia davon ausgeht, dass die Gründungen der anderen tribus getrennt von der Gründung der Claudia und Clustumina zu sehen sind.

Auch die sukzessive Gründung der neuen Landtribus ab 387 v. Chr.in einzelnen Gruppen spricht nach R. für die ebenfalls sukzessive Gründung der meisten Landtribus vor 495 v.Chr. Wenn diese zugunsten der patrizischen Grossgrundbesitzer erfolgte, ist die Reaktion der Plebejer in der ersten secessio plebis 494 verständlich. R. sieht hier eine Verbindung zwischen der secessio plebis und der Zuweisung von ager publicus im Gebiet von Crustumerium. Dieser Sonderfall findet in der nicht-gentilizischen, sondern geographischen Benennung der tribus Clustumina seinen Niederschlag. 7

R. weist nach, dass etwa drei Viertel der namengebenden gentes nicht aus Rom kamen und vermutet, dass die tribus nach den jeweils mächtigsten eingewanderten gentes benannt wurden, also neben den eponymen gentes noch weitere aufnahmen. Vielleicht wurden die namengebenden gentes auch für ihre Dienste für die civitas mit der Benennung einer tribus geehrt. Auch die Stammbäume der in den fasti vertretenen Mitglieder der Tribusgentes stützen eine Entstehung der tribus zu Beginn der Republik. Insgesamt zeigt die gentilizische Benennung, dass die gentes und ihre Repräsentanten auf dem Land die dominierende politische und ökonomische Kraft waren; wie sich aber am Beispiel der Claudier zeigen lässt, waren diese gentes aber grundsätzlich bereit, sich in die städtische Ordnung einzufügen. R. vermutet, dass die herausragende Stellung der gentes in den Landtribus zur Formierung des römischen Patriziats beitrug, der das suburbium als Basis der ökonomischen, sozialen und politischen Macht erkannte und nutzte.8

Allerdings beaufsichtigten nun nicht mehr die einzelnen tribus zugeordneten gentes die Mobilisierung der Truppen, sondern gesamtstädtische Beamte, die auf der Basis objektiver Kriterien (Wohnsitz, Vermögen) das römische Heer zusammenstellten. Dies trug einerseits dem Prozess der Stadtwerdung Rechnung, förderte andererseits aber auch die Identifizierung der Bewohner mit ihren Wohnvierteln. Zusammenfassend erscheint die Entstehung der Landtribus nach R. nicht als Ergebnis einer rational durchdachten Reform politischer Institutionen, sondern als sukzessiver Integrationsprozess auswärtiger gentes.109

Abschliessend führt R. eine grundlegende Neuuntersuchung zur Lage und Ausdehnung der Stadt- und Landtribus durch. Hierbei ergeben sich bei den Stadttribus gegenüber der bisherigen Forschung nur geringfügige Anpassungen; im Falle der Landtribus aber führt die Untersuchung nicht nur zur Grenzkorrektur, sondern in einigen Fällen zur vollständigen Neulokalisierung von tribus. Insgesamt bestätigt sich A. Alföldis These eines doppelten Tribusgürtels nicht. R. geht mit guten Gründen von der frühen römischen Expansion in das rechts des Tibers gelegene Gebiet aus. Eine Tabelle fasst die Ergebnisse, die dennoch teilweise spekulativ bleiben, übersichtlich zusammen und der Kartenanhang ermöglicht auf einen Blick den Vergleich mit den verschiedenen Forschungspositionen.

Eine deutliche Straffung hätte dem Band nicht geschadet, wenn auch die dargebotene Materialfülle beeindruckt und durch Register gut erschlossen ist. So ist beispielsweise die überaus ausführliche Erörterung des möglichen korinthischen Hintergrunds der Tarquinier zwar hochinteressant zu lesen; der letztliche Ertrag jedoch bleibt spekulativ.

Insgesamt besticht der detailreiche Band durch durch die Verbindung von struktureller (in fruchtbarer Auseinandersetzung mit der Forschung), funktionaler und komparativer Analyse; allerdings ergeben sich dadurch auch einige Wiederholungen und Redundanzen in der Argumentation. Nützliche Zusammenfassungen sichern die Ergebnisse der Arbeit.

Es gelingt dem Autor nachzuweisen, dass die tribus über die allgemein rezipierte, in den meisten literarischen Quellen der späten Republik und frühen Kaiserzeit zum Ausdruck kommende Bedeutung als Stimmbezirke hinaus mit der Entstehung einer städtischen Kultur in Rom und im südlichen Etrurien verbunden waren und ähnlich den Phylen griechischer Städte als beliebig vermehrbare disponible Verb䮤e neben der Organisation des Militärdienstes die Bürger in zentrale Entscheidungen der civitas als Rechtsgemeinschaft der Bürger einbanden. 11

Insgesamt leistet der Band einen bedeutenden Beitrag zur Institutionengeschichte des frühen Rom.

Ein ausführliches Literaturverzeichnis, ein Register der Begriffe und Sachen, ein Namensregister, ein Register der geographischen Begriffe und ein Quellenverzeichnis sowie 7 Karten beschliessen den Band.


Notes:


1.   Beachtung verdienen auch erhellende Ausführungen zur Etymologie des Wortes tribus, die die These der Entlehnung des griechischen Konzepts und auch des dieses Konzept bezeichnenden Wortes durch den römischen und etruskischen Kulturkreis erhärten.
2.   Weit über den ursprünglichen Untersuchungsgegenstand hinausgehend stellt dieses Kapitel ein zuverlässiges Kompendium der wissenschaftlichen Diskussion zum Stadtwerdungsprozess des frühen Rom dar.
3.   R. weist nach, dass die drei ältesten tribus der Tities, Ramnes und Luceres entweder direkt oder indirekt über die Kuriennamen auf etruskische gentes zurückgehen; diese Benennung römischer tribus nach Etruskern setzt nicht die Existenz etruskischer tribus voraus, könnte aber durch eine entsprechende etruskische Praxis erleichtert worden sein. Auch die umbrisch-iguvinischen trifu erscheinen eng an die Entstehung eines städtischen Gemeinwesens in römischer Zeit gebunden und stellen quasi eine Adaptierung des römischen Tribuskonzepts dar.
4.   Die Bezeichnung der ersten tribus nach etruskischen gentes ist als Indikator einer Dominanz des etruskischen Königsgeschlechts zu werten; letztlich wurden jedoch nicht ethnisch, sondern gentilizisch geordnete Verbände zwecks Übernahme der Hoplitentaktik lokal neu gruppiert.
5.   Besser als in der älteren Kurienarmee nach lokalen und gentilizischen Kriterien war nun die Rekrutierung und gleichmässige Verteilung der Schwerbewaffneten auf drei Abteilungen gewährleistet.
6.   Mit der Einrichtung des Zensus stellte Servius Tullius die Rekrutierung des Heeres auf eine neue, die gesamte Bevölkerung umfassende Basis. An Stelle der alten Untereinheiten der tribus, der Kurien, traten nun die Dekurien (Reiterei) und Zenturien (Fusssoldaten). Nunmehr waren nicht die tribus, sondern die Zenturien die taktischen Einheiten.
7.   Mit der Gründung der tribus Clustumina in Verbindung mit der bei Varro erwähnten secessio Crustumerina dominierten die Plebejer dann neben den Stadttribus einen weiteren Bezirk und schufen einen Präzedenzfall, der die patrizische Dominanz hinterfragte. Mit der Einrichtung des plebejischen concilium plebis und der den gesamten populus umfassenden comitia tributa steigerte sich die politische Bedeutung der tribus.
8.   Auch hier bestätigt sich das von R. wiederholt gezeichnete Bild von der hohen Mobilität der archaischen latinischen, etruskischen und sabinischen gentes im 6. und 5. Jh. v. Chr.
9.   Vielleicht zeigt sich hier ein verändertes Verständnis der tribus hin zu Verwaltungseinheiten für die Organisation und Integration eroberten Gebietes.
10.   Allerdings blieben die drei ältesten tribus als Rekrutierungsbezirke der sex suffragia bestehen, denen im Rahmen der Zenturienverfassung eine herausragende Stimmposition eingeräumt wurde und deren Mitgliedschaft sich vererbte.
11.   R. verweist selbst darauf, dass ein Vergleich der römischen tribus mit den griechischen Phylen angesichts grosser regionaler Variabilität der Phylenorganisation in klassischer und hellenistischer Zeit problematisch ist, und konzentriert sich daher auf die Analyse der Phylen von Sparta, Athen, Sikyon, Kyrene und Korinth. Dazu stellt er fest, dass die Phylen als Personenverbände erst innerhalb der Poleis in Erscheinung traten, wo ihnen verschiedene kultische, rechtliche, polititische und militärische Aufgaben zufielen. Während in Rom der Adel die frühen tribus dominierte, war er in Griechenland lediglich in die Phylen eingebunden.

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Tribus und Stadt

Die Entstehung der römischen Wahlbezirke im urbanen und mediterranen Kontext (ca. 750–450 v.Chr.)
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